Inhalt
- 1. Benutzerordnung Archive
- 1.1. § 1 Nutzung
- 1.2. § 2 Ausleihe und Preise
- 1.3. § 3 Verwendung und Veröffentlichung des Archivmaterials
- 1.4. § 4 Umgang mit Archivgut
- 1.5. § 5 Versagung und Widerruf des Benutzungsrechts
- 1.6. § 6 Schlussbestimmungen
- 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Shop
1. Benutzerordnung Archive
1.1. § 1 Nutzung
1. DEFINITIONEN
a) Nutzer im Sinne dieser Benutzungsordnung ist jede natürliche oder juristische Person, die auf Antragstellung im Rahmen der zulässigen Benutzungszwecke das Archivgut verwendet.b) Zum Archivgut gehören alle Sammlungsstücke im Vertrieb der defa-spektrum GmbH
2. BENUTZUNGSANTRAG
Vor Nutzung des Archivguts muss die Nutzung schriftlich beantragt werden. Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Antragstellers, Name und Anschrift des Auftraggebers, wenn die Benutzung für einen Dritten erfolgt, Angabe des Benutzungszwecks und wenn möglich der gewünschten Archivmaterialien, Zeitraum der Benutzung.3. GENEHMIGUNG DER BENUTZUNG
Der Antragsteller erhält ein Nutzungsrecht erst nach ausdrücklicher Genehmigung der defa-spektrum GmbH auf seinen schriftlichen Antrag hin. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung des Archivs besteht nicht. defa-spektrum kann die Nutzung ohne Angabe von Gründen verweigern.4. ARTEN DER NUTZUNG
Zur Benutzung werden die archivierten Materialien im Original oder in Kopie dem Nutzer zur Sichtung vorgelegt; Auskünfte über den Inhalt von Materialien erteilt. Eine Ausleihe des Archivguts ist nur im Rahmen des § 2 dieser Benutzungsordnung möglich.1.2. § 2 Ausleihe und Preise
1. AUSLEIHE
Ein Ausleihen von Originalmaterialien des Archivs nach Absprache möglich. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Erstellung von Kopien der Originalmaterialien, soweit das Archivgut dadurch nicht beschädigt wird oder sonstige Vorschriften dieser Benutzungsordnung dem nicht entgegenstehen. Eine Ausleihe von Kopien wird in der Regel bis zu einem Zeitraum von 3 Monaten genehmigt, aufgrund interner Notwendigkeiten kann die defa-spektrum GmbH diese Fristen jedoch verkürzen. Längere Leihfristen können bei begründetem Bedarf (z.B. Ausstellungen) mit dem Nutzer vereinbart werden. Das Archivgut ist unmittelbar nach der Verwendung, spätestens jedoch mit Ablauf der genehmigten Leihfrist, zurückzugeben. Von der Rückgabepflicht erfasst sind auch Kopien, die auf Antrag des Nutzers angefertigt wurden. Bei Überschreitung der Leihfrist wird für jede entliehene Einheit eine Gebühr von 3,00 € für die erste Mahnung bzw. eine Gebühr von 7,00 € für die zweite Mahnung erhoben. Nach einer fruchtlosen zweiten Mahnung zur Rückgabe des Archivgutes kann die defa-spektrum GmbH Wertersatz verlangen, der dem Schadensersatz bei Verlust des Archivguts (siehe § 5) entspricht.2. PREISE
2.1 Archivleistungen- Recherche: 25,00 €/h (ermäßigt 12,50 €/h°)
- Sichtung 35mm: 30,00 €/h (ermäßigt 15,00 €/h°)
- Sichtung Digi Beta, Beta SP: 22,00 €/h (ermäßigt 10,00 €/h°)
- Anfertigung von Ansichts-DVDs (mit TC): 0,40 €/min. (mind. 15 min.)
- Anfertigung von Filmstills: 2,00 €/Foto
2.2 Kopierleistungen (für private Zwecke und fremder Materialien)
- von 35mm auf DVD: 2,00 €/min; 100,00 €/h
- von Digi Beta auf DVD: 1,00 €/min; 50,00 €/h
- von Digi Beta auf VHS/S-VHS: 1,00 €/min; 50,00 €/h
- von DVD auf VHS: 0,50 €/min; 30,00 €/h
- von VHS auf DVD: 0,50 €/min; 30,00 €/h
- von Beta SP aus DVD: 0,80 €/min; 40,00 €/h
- von Beta SP auf VHS/S-VHS: 0,80 €/min; 40,00 €/h
- von U-Matic auf Digi Beta: 1,50 €/min; 80,00 €/h
- von U-Matic auf Beta SP: 1,40 €/min; 75,00 €/h
2.3 Datenträger
- Beta SP, 5 min: 13,00 €
- Beta SP, 10 min: 14,00 €
- Beta SP, 20 min: 15,00 €
- Digi Beta, 2 min: 20,00 €
- Digi Beta, 12 min: 22,00 €
- Digi Beta, 22 min: 24,00 €
- VHS, 30 min: 2,50 €
- VHS, 60 min: 3,00 €
- VHS, 90 min: 3,50 €
- DVD: 2,00 €
1.3. § 3 Verwendung und Veröffentlichung des Archivmaterials
1.Soweit bei der Nutzung von Archivgut der defa-spektrum GmbH Rechte Dritter tangiert werden, sind diese abzugelten bzw. hat der Nutzer vor der Nutzung die entsprechenden Erklärungen der Rechteinhaber zur Einräumung des jeweiligen Nutzungsrechtes einzuholen und dies der defa-spektrum GmbH nachzuweisen. Der Nutzer stellt zudem die defa-spektrum GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer möglichen Verletzung von Urheberrechten ergeben können, frei.2.Das von der defa-spektrum GmbH für die Nutzung zur Verfügung gestellte Archivgut darf weder vervielfältigt, an Dritte weitergegeben noch auf sonstige Weise gewerblich verwertet werden, es sei denn, eine solche Verwertung ist durch einen Lizenzvertrag ausdrücklich gestattet. Für eine öffentliche Wiedergabe des Archivguts ist die ausdrückliche Genehmigung der defa-spektrum GmbH notwendig.
3.Von schriftlichen oder audiovisuellen Publikationen, die unter Verwendung von Archivmaterial verfasst worden sind, ist unmittelbar nach Erscheinen ein kostenfreies Belegexemplar an die defa-spektrum GmbH zu senden.
1.4. § 4 Umgang mit Archivgut
Alle Archivmaterialien müssen mit äußerster Sorgfalt behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust von Archivmaterial ist ein Schadensersatz in angemessener Höhe an die defa-spektrum GmbH zu bezahlen. Dieser bestimmt sich nicht nur am Materialwert, sondern auch z.B. an der historischen Bedeutsamkeit. Neben der Leistung eines Schadensersatzes kann defa-spektrum den Nutzer von jeglicher weiterer Benutzung ausschließen. Die vorgegebene Ordnung des Archivgutes muss erhalten bleiben. Es dürfen keine Veränderungen oder Zusätze (Markierungen, Unterstreichungen, Löschungen etc.) angebracht werden. Jegliche Markierungen auf Bildträgern (Einrichtungsvermerke, Passmarken etc.), Einritzungen in Negative oder Diapositive werden als Beschädigung bewertet und lösen daher einen Schadensersatzanspruch aus. Eine Beschädigung, die dazu führt, dass das Archivgut nicht mehr nutzbar ist, wird in der Höhe des Schadensersatzes einem Verlust gleichgestellt. Das Archivgut darf nicht durch Bearbeitungen verändert werden. Eine Veränderung / Bearbeitung wird einer Beschädigung gleichgestellt. Alle Materialien sind nach Gebrauch auf "Anfang" zu spulen. Digitale Formate der defa-spektrum GmbH dürfen nicht bearbeitet oder verändert werden. Ausdrücklich untersagt ist eine dauerhafte Speicherung von digitalen Formaten. Spätestens 3 Monate nach Verwendung digitaler Formate der defa-spektrum GmbH hat der Nutzer die defa-spektrum GmbH von der Löschung der Dateien nach einer vorübergehenden Speicherung zu unterrichten.1.5. § 5 Versagung und Widerruf des Benutzungsrechts
Verstößt ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder ist sonst durch besondere Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann der Nutzer vorübergehend oder dauerhaft von der Benutzung der im Vertrieb der defa-spektrum GmbH befindlichen Archiven ausgeschlossen werden. Auch kann die Genehmigung für ein bereits erteiltes Benutzungsrecht in solchen Fällen jederzeit widerrufen werden.1.6. § 6 Schlussbestimmungen
1.Das Rechtsverhältnis zwischen der defa-spektrum GmbH und dem Nutzer ist privatrechtlich. Als Erfüllungsort gilt Berlin.2.Die Benutzungsordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Gleichzeitig werden die Bestimmungen früherer Benutzungsordnungen aufgehoben.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Filmverleih
Für jeden Schaden, der durch Nichtbeachtung unserer Versandanweisung entsteht, ist der Nutzer uns und seinem Nachspieler haftbar.
Hiermit verpflichtet sich der Nutzer, den Kinoeinsatz innerhalb von 14 Tagen abzurechnen und innerhalb von weiteren 14 Tagen diesen Einsatz zu bezahlen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei nicht fristgerechter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) fällig werden.
Abrechnungen, die nicht in allen Punkten vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind, werden nicht anerkannt. Alle Einnahmen, die aus der Vorführung eines gemieteten Films erzielt wurden, müssen vollständig abgerechnet werden.
Auf Verlangen werden zum Zwecke der Prüfung der Angaben bezüglich der Einnahmen etc. Schriftstücke und Aufzeichnungen, besonders Tageskassenrapporte, Spielfilmabrechnungsdurchschläge, Bücher, Steuerabrechnungen usw. vorgelegt.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Shop
Stand 2. Juli 2007
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Buchvertrieb der defa-spektrum GmbH in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der defa-spektrum GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen der defa-spektrum GmbH abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die defa-spektrum GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Verkauf von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Die Darstellung des Sortiments der defa-spektrum GmbH auf über das Internet abrufbaren Seiten stellt kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB dar. Sie ist freibleibend und unverbindlich.(2) Indem der Kunde per Internet, E-Mail, Telefon, Fax oder über sonstige Kommunikationswege eine Bestellung an die defa-spektrum GmbH absendet, gibt er ein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB auf Abschluss eines Kaufvertrages mit der defa-spektrum GmbH ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung). Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung bei der defa-spektrum GmbH eingegangen ist. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Website wird die defa-spektrum GmbH den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.
(3) Der Vertrag mit der defa-spektrum GmbH kommt zustande, wenn die defa-spektrum GmbH dieses Angebot annimmt, indem die defa-spektrum GmbH das bestellte Produkt an den Kunden versendet bzw. den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. Über Produkte aus ein- und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
(4) Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit und der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung, insbesondere der Selbstbelieferung. Kann die defa-spektrum GmbH das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird der Kunde anstelle der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.
(5) Die Annahme des Kaufvertrags über E-Books und deren Lieferung erfolgt durch die Sendung einer E-Mail mit einem Link zum Herunterladen des E-Books an die vom Kunden angegebene und bei der defa-spektrum GmbH registrierte E-Mail-Adresse. Sobald der Link zum Herunterladen des E-Books durch den Kunden aktiviert wird, geht die Gefahr auf ihn über.
§ 3 Lieferung, Versandkosten
(1) Die defa-spektrum GmbH wird die bestellte Ware an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse schnellstmöglich ausliefern. Die defa-spektrum GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind. Sofern Teillieferungen von der defa-spektrum GmbH durchgeführt werden, übernimmt die defa-spektrum GmbH die zusätzlichen Portokosten.(2) Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sollte die defa-spektrum GmbH dem Kunden nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt haben.
(3) Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Diese variieren in verschiedenen Zollgebieten. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren verantwortlich.
§ 4 Fälligkeit und Bezahlung
(1) Die defa-spektrum GmbH akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten.(2) Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Versandkosten werden vorbehaltlich Absatz 3 mit Vertragsschluss fällig.
(3) Die defa-spektrum GmbH behält sich vor, insbesondere in den Fällen, in denen sich im Zeitpunkt des Auftragseingangs offene Rechnungen bereits im Mahnlauf befinden, eine Vorkasse in Höhe des Auftragswerts zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Warenwert aller Aufträge, die Summe noch offener Rechnungen oder bereits auf den Versandweg gebrachte Aufträge im Zeitpunkt einer neuen Bestellung einen Betrag in Höhe von 200,00 EUR überschreiten. Eine Aufforderung, Vorkasse zu leisten, erhält darüber hinaus jeder Kunde, dessen Gutschriften 30 Prozent seines bisherigen Gesamtrechnungsvolumens erreichen bzw. überschreiten. Die Bestellung wird nach Zahlungseingang bearbeitet.
(4) Kommt der Kunde in Verzug, ist die defa-spektrum GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Das Recht der defa-spektrum GmbH, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der defa-spektrum GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die defa-spektrum GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Kunde hat die defa-spektrum GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat der defa-spektrum GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung der defa-spektrum GmbH nicht nachkommt, kann die defa-spektrum GmbH nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware oder Pfändung durch die defa-spektrum GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Versandkosten trägt der Kunde. Die defa-spektrum GmbH ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden -abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.§ 6 Widerruf
(1) WiderrufsrechtDer Kunde, der gemäß § 13 BGB zu privaten Zwecken als Verbraucher bestellt, ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 1 Monat nach Erhalt der Ware in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) gegenüber der defa-spektrum GmbH oder durch Rücksendung der Ware an die defa-spektrum GmbH zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an:
defa-spektrum GmbH
Chausseestraße 103
10115 Berlin
E-Mail: info@defa-spektrum.de
Telefax: +49-030-246 56 21 50
Der Kunde trägt die Beweislast für die Absendung der zurückzusendenden Waren.
(2) Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beginnt frühestens einen Tag nach Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung, bei Warenlieferung jedoch nicht vor dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
(3) Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Wenn der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, muss er der defa-spektrum GmbH unter bestimmten Umständen insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Die Wertersatzpflicht entfällt auch dann, wenn die Mitteilung der Belehrung über eine mögliche Wertersatzverpflichtung und eine Möglichkeit, diese zu vermeiden, nicht zusätzlich in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) bei Vertragsschluss erfolgt ist.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung zu erfüllen. Bis zur vollständigen Rücksendung der Ware macht die defa-spektrum GmbH von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.
(4) Rücksendung
Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40,00 ? nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
(5) Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (z.B. E-Books, Downloads etc.);
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 312 d Abs. 4 BGB.
Im Falle des Ausschlusses des Widerrufes hat der Kunde bei einer Rücksendung der Ware an die defa-spektrum GmbH die Kosten der erneuten Versendung an ihn zu tragen.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 7 Gewährleistung
(1) Die defa-spektrum GmbH wird für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einstehen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.(2) Bei Bestellungen von Kunden, die gemäß § 14 BGB Unternehmer sind, ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt.
§ 8 Datenschutz
Telefon: +49-30-246 56 21 15, Fax: +49-30-246 56 21 50§ 9 Haftung
(1) Die defa-spektrum GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.(2) Für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die defa-spektrum GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Für die Rechtsbeziehungen der Kunden und der defa-spektrum GmbH gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGG). Ist der Kunde Verbraucher kann auch das Recht am Wohnsitz des Kunden anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.(2) Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

